AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bongers Webdesign GmbH, Bahnhofstraße 101a, 45711 Datteln
1. Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Bongers Webdesign mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Bongers Webdesign ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Bongers Webdesign in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

2. Leistungen von Bongers Consulting / Mitwirkung des Kunden
(1) Bongers Webdesign ist Brandexperte und erbringt für Unternehmen individuelle und onlinebasierte Beratungs und Agenturdienstleistungen im Bereich des Online Marketings und des Markenaufbaus. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Bongers Webdesign dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Bongers Webdesign, bleibt der Vergütungsanspruch von Bongers Webdesign unberührt.
(3) In Bezug auf die von Bongers Webdesign zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Bongers Webdesign in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Bongers Webdesign ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.
(5) Bongers Webdesign weist darauf hin, dass Drittanbieter wie Facebook jederzeit berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen einzustellen / zu stoppen. Bongers Webdesign ist für ein solches Verhalten nicht verantwortlich.
(6) Sofern für Werbekampagnen ein Budget erforderlich ist, ist dieses nicht in der Vergütung von Bongers Webdesign inkludiert sondern vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen.

3. Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Bongers Webdesign und dem Kunden kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von Bongers Webdesign nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Bongers Webdesign eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

4. Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von Bongers Webdesign unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) Bongers Webdesign kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Bongers Webdesign kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Bongers Webdesign nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Bongers Webdesign überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Bongers Webdesign verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von Bongers Webdesign zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden.
(6) Bongers Webdesign ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Bongers Webdesign dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Bongers Webdesign gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Bongers Webdesign hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

5. Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Bongers Webdesign angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Bongers Webdesign erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Bongers Webdesign ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Bongers Webdesign ist anders lautend. Eine Bongers Webdesign erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern bei fernmündlichem bezw Onlinevertragsabsschlüssen mit Bongers Webdesign SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Bongers Webdesign über die mündlich erteilte Einwilligung hinaus nach Vertragsschluss noch ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.
(4) Bongers Webdesign stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Bongers Webdesign zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

6. Kündigung, Laufzeit
(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

7. Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Bongers Webdesign beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Bongers Webdesign eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Bongers Webdesign vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Bongers Webdesign sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Bongers Webdesign in Verzug, ist Bongers Webdesign berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Bongers Webdesign wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

8. Erfüllung
(1) Bongers Webdesign wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Bongers Webdesign ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Bongers Webdesign bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Bongers Webdesign innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist Bongers Webdesign gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Bongers Webdesign unberührt.

9. Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Bongers Webdesign und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen Bongers Webdesign und dem Kunden.
(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von Bongers Webdesign (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von Bongers Webdesign zu wahren. Bongers Webdesign ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von Bongers Webdesign verletzen oder beeinträchtigen.

10. Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass Bongers Webdesign überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Bongers Webdesign insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

11. Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Bongers Webdesign erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Bongers Webdesign für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Bongers Webdesign nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Bongers Webdesign über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

12. Haftung
(1) Bongers Webdesign haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bongers Webdesign nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Bongers Webdesign nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

13. Factoring / Zahlungsinformation
Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass die durch den Auftrag entstehenden Forderungen an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können, wobei diese Unternehmen dann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt sind, die in Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden Daten zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen und Auskünfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden einzuholen. Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331 80 84 804 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.

14. Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Bongers Webdesign die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern Bongers Webdesign für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen.

15. Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Bongers Webdesign maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Bongers Webdesign. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Bongers Webdesign (derzeit: Datteln)

AGB Stand: 17.09.2023 © Vervielfältigung verboten
Büro
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